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Jahresabschlussprüfung

mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264a HGB müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Wir möchten dass unsere Auftraggeber einen Mehrwert aus der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung erhalten. Deshalb nehmen wir unsere Prüfungsfeststellungen zum Anlass sie auf Problembereiche im Unternehmen hinzuweisen. Schon oft wurden durch unsere Hinweise Vorteile erzielt, die die Prüfungskosten bei weitem übersteigen oder betriebliche Risiken erheblich minimiert. Auch öffentlich rechtliche Eigenbetriebe oder Zweckverbände gehören zu unseren Auftraggebern. 

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