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Vertretung vor den Finanzbehörden

Als Steuerpflichtiger sind Sie gut beraten, sich von einem Steuerberater bei den Finanzbehörden vertreten zu lassen. Oft werden Sie die Hintergründe von Fragen des Finanzbeamten nicht kennen und ggf. Aussagen treffen die Ihnen zum Nachteil gereichen. Als Fachleute erkennen wir grundsätzlich solche Fangfragen und wissen darauf zu reagieren.

Als Ihr Vertreter verhandeln wir beispielsweise mit der Finanzverwaltung über die Anwendung von Rechtsnormen, stellen Anträge beispielsweise zur Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Stundung von Steuerzahlungen oder Bearbeiten Rückfragen des Finanzamts zu den Steuererklärungen und wehren unberechtigte Forderungen des Finanzamts ab.

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