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Gestaltungsberatung

Ziel der Gestaltungsberatung ist die Steuervermeidung bzw. -reduzierung bei gleichzeitiger Erreichung von unternehmerischen Zielvorgaben. Insbesondere sind dabei folgende Themenbereiche häufig anzutreffen:

  • steuerliche Behandlung der privaten Kraftfahrzeugnutzung,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen
  • Änderungen in der Gesellschafterstruktur,
  • Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben,
  • Abgrenzung von Privat- und Betriebsvermögen,
  • Möglichkeiten für steuerliche Sonderabschreibungen,
  • Nutzung von Investitionszulagen oder -abzugsbeträgen,
  • und vieles mehr…

Kontaktieren Sie uns im Vorfeld einer beabsichtigten Maßnahme, oft lassen sich durch einfache Sachverhaltsgestaltungen erhebliche steuerliche Vorteile erreichen. Im Nachhinein lassen sich Gestaltungsfehler oft nicht mehr beheben und die steuerlichen Nachteile müssen getragen werden.

 

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