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Rechtsbehelf & Klage

Häufig wird geltendes Recht durch die Finanzverwaltung zum Nachteil des Steuerbürgers ausgelegt. Wir helfen Ihnen Ihr Recht durchzusetzen und führen für Sie das Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt oder die Klage beim Finanzgericht.

Kurzfristig erreichen wir bei zweifelhaften Rechtsauslegungen einen einstweiligen Rechtschutz für Sie durch Stellung der notwendigen Anträge beim Finanzamt oder Finanzgericht.

Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und vertreten Sie mit der für Sie günstigen Rechtsauffassung im streitigen Verfahren. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind wir befugt Sie bis zum höchsten deutschen Finanzgericht – dem Bundesfinanzhof – zu vertreten.

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